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Kosten und Abrechnung

Was auf Sie zukommt, getrennt nach Versicherungsart. Für gesetzlich Versicherte ist die Antwort kurz.

Gesetzlich versichert

Ich habe einen Kassensitz. Die Behandlung wird von Ihrer Krankenkasse übernommen, es entstehen keine Kosten für Sie — weder für die Sprechstunde noch für die probatorischen Sitzungen noch für die Behandlung selbst.

Sie brauchen keine Überweisung. Es genügt Ihre Versichertenkarte beim ersten Termin.

Den Antrag auf Kostenübernahme stelle ich. Sie müssen dafür nichts ausfüllen und nichts bei Ihrer Kasse einreichen.

Privat versichert oder beihilfeberechtigt

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten. Sie erhalten von mir eine Rechnung und reichen diese bei Ihrer Versicherung beziehungsweise Beihilfestelle ein.

Wie viel erstattet wird, hängt von Ihrem Tarif ab. Manche Verträge begrenzen die Zahl der Sitzungen, andere verlangen vorab eine Zusage. Bitte klären Sie den Umfang der Erstattung vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung — das erspart Überraschungen.

Bei Fragen zur Rechnung können Sie mich ansprechen.

Selbstzahlend

Eine Behandlung ohne Beteiligung einer Versicherung ist möglich. Manche entscheiden sich bewusst dafür, etwa weil sie nicht möchten, dass eine Behandlung bei ihrer Versicherung aktenkundig wird.

Das Honorar vereinbaren wir vorab. Sprechen Sie mich darauf an, dann nenne ich Ihnen die Konditionen, bevor irgendetwas beginnt.

Supervision und Selbsterfahrung

Für Supervision und Selbsterfahrung gilt eine eigene Vereinbarung. Das Honorar bespreche ich im Einzelfall — es hängt von Format und Umfang ab.

Zu Supervision und Selbsterfahrung →

Wenn ein Termin ausfällt

Ihr Termin ist fest für Sie reserviert. Absagen bis 48 Stunden vorher sind kostenfrei. Danach wird die Stunde in Rechnung gestellt, auch im Krankheitsfall — so kurzfristig lässt sich die Zeit nicht mehr anderweitig vergeben.

Diese Kosten übernimmt keine Krankenkasse; die Rechnung geht in jedem Fall an Sie persönlich. Das ist keine Besonderheit meiner Praxis, sondern in der Richtlinienpsychotherapie so vorgesehen.

Sagen Sie also lieber früh ab, wenn sich etwas abzeichnet.

Kurz zusammengefasst

Gesetzliche Kasse
Keine Kosten. Versichertenkarte genügt, keine Überweisung nötig.
Privat / Beihilfe
Rechnung nach Gebührenordnung, Erstattung vorab mit der Versicherung klären.
Selbstzahlend
Honorar nach Vereinbarung, vorab besprochen.
Supervision, Selbsterfahrung
Honorar nach Absprache im Einzelfall.
Ausfall
Bis 48 Stunden vorher kostenfrei, danach kostenpflichtig.

Fragen zur Abrechnung?

069 66126608

Telefonische Sprechzeit: mittwochs 13–14 Uhr

Außerhalb dieser Zeit per E-Mail: j.lendle@praxis-lendle.de — bitte ohne Angaben zu Beschwerden oder Vorgeschichte.